Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des ASV Lauchröden 1947 e.V.

Die Geschäftsordnung regelt Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge, Arbeitsstunden, Zahlungsmodalitäten sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder. Sie ergänzt die Satzung und ist für alle Mitglieder verbindlich. Stand: 01.03.2026

Gebühren und Beiträge

Aufnahmegebühren

  • Vollzahler (ab 18 Jahren) — 50,00 €
  • Teilzahler (bis 17 Jahre) — 0,00 € (kein Betrag angegeben)

Mitgliedsbeiträge

  • Vollzahler (ab 18 Jahren) — 90,00 € Probezeit: 12 Monate ab Eintritt
  • Teilzahler (bis 17 Jahre) — 45,00 € Probezeit: 12 Monate ab Eintritt

Dokumente & Verwaltung

  • Ausstellung von Unterlagen — 3,00 € pro Dokument (LAVT‑Ausweis, Fischerei‑Erlaubnisschein)

SEPA‑Mandat

  • Einzug aller Forderungen über SEPA
  • Bei ungültigem oder entzogenem Mandat: 5,00 € pro Vorgang (Rücklastschriften, postalische Mahnungen)

Arbeitsstunden

Pflichtstunden

  • Vollzahler (ab 18 Jahren) — 10 Stunden
  • Rentner — 5 Stunden
  • Teilzahler (Jugendliche bis 17 Jahre) — 5 Stunden

Ausnahmen gelten für:

  • Schwerbehinderte oder stark eingeschränkte Mitglieder (mit schriftlicher Bestätigung)
  • Tätigkeiten bei Vereinsfesten oder Teichdienst (je nach Regelung)

Nicht geleistete Stunden

  • Kosten pro fehlender Stunde: 20,00 €

Teichdienst (freiwillig)

  • Für alle Mitglieder und Unterstützer geeignet
  • Kann auf Arbeitsstunden angerechnet werden

Rückerstattung

  • 30,00 € Rückzahlung, wenn 2× Teichdienst geleistet wurde Auszahlung zur Jahreshauptversammlung des Folgejahres

Vorfälligkeitsentschädigungen

Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist:

  • Vollzahler: 145,00 €
  • Teilzahler: 72,50 €

Gilt nur in Ausnahmefällen und nach Vorstandsbeschluss. Grundlage: 50 % des Mitgliedsbeitrags + offene Arbeitsstunden.

Bestimmungen zur Mitgliedschaft

Allgemeine Regeln

  • Angaben im Aufnahmeantrag sind bindend.
  • Probezeit: 12 Monate, in der die Mitgliedschaft fristlos beendet werden kann.
  • Änderungen (Adresse, Bankdaten etc.) müssen unverzüglich gemeldet werden.
  • Beiträge und Kosten werden vor der Jahreshauptversammlung eingezogen.
  • Alle Beiträge sind spätestens am Tag der Aufnahme oder Jahreshauptversammlung fällig.

Zahlungsmodalitäten

  • Bei Zahlungsverzug ruht die Mitgliedschaft automatisch.
  • Aufhebung der Ruhestellung nur durch schriftlichen Vorstandsbeschluss.
  • Forderungen werden per Lastschrift eingezogen; bei Problemen entstehen Zusatzkosten.
  • Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.

Kündigung

  • Kündigung bis 31.12. des laufenden Jahres
  • Kündigungsfrist: 3 Monate
  • Bei verspäteter Kündigung kann der Vorstand abweichend entscheiden (inkl. Entschädigung).

Kommunikation

  • Informationen erfolgen per Aushang im Vereinsheim und auf Mitgliederversammlungen.
  • Digitale Kommunikation ist zulässig; Mitglieder müssen sicherstellen, erreichbar zu sein.
  • Daten werden ausschließlich vereinsintern genutzt.

Arbeitsstunden & Gewässernutzung

  • Jedes Mitglied ist selbst verantwortlich für das Ableisten der Pflichtstunden.
  • Fehlende Stunden können ab 01.11. in Rechnung gestellt werden.
  • Übertragung ins Folgejahr ist ausgeschlossen.
  • Während Arbeitseinsätzen ist Angeln an Vereinsgewässern untersagt.

Ergänzende Regelungen

  • Zusätzlich gelten das Thüringer Fischereigesetz, die Fischereiverordnung und die Gewässerordnung des Vereins.
  • Weitere Festlegungen können schriftlich durch den Vorstand erfolgen.

Nutzung des Vereinsheims

  • Mitglieder erhalten Sonderkonditionen und Terminvorzug
  • Ruhende Mitglieder sind ausgeschlossen