Geschäftsordnung des ASV Lauchröden 1947 e.V.
Die Geschäftsordnung regelt Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge, Arbeitsstunden, Zahlungsmodalitäten sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder. Sie ergänzt die Satzung und ist für alle Mitglieder verbindlich. Stand: 01.03.2026
Gebühren und Beiträge
Aufnahmegebühren
- Vollzahler (ab 18 Jahren) — 50,00 €
- Teilzahler (bis 17 Jahre) — 0,00 € (kein Betrag angegeben)
Mitgliedsbeiträge
- Vollzahler (ab 18 Jahren) — 90,00 € Probezeit: 12 Monate ab Eintritt
- Teilzahler (bis 17 Jahre) — 45,00 € Probezeit: 12 Monate ab Eintritt
Dokumente & Verwaltung
- Ausstellung von Unterlagen — 3,00 € pro Dokument (LAVT‑Ausweis, Fischerei‑Erlaubnisschein)
SEPA‑Mandat
- Einzug aller Forderungen über SEPA
- Bei ungültigem oder entzogenem Mandat: 5,00 € pro Vorgang (Rücklastschriften, postalische Mahnungen)
Arbeitsstunden
Pflichtstunden
- Vollzahler (ab 18 Jahren) — 10 Stunden
- Rentner — 5 Stunden
- Teilzahler (Jugendliche bis 17 Jahre) — 5 Stunden
Ausnahmen gelten für:
- Schwerbehinderte oder stark eingeschränkte Mitglieder (mit schriftlicher Bestätigung)
- Tätigkeiten bei Vereinsfesten oder Teichdienst (je nach Regelung)
Nicht geleistete Stunden
- Kosten pro fehlender Stunde: 20,00 €
Teichdienst (freiwillig)
- Für alle Mitglieder und Unterstützer geeignet
- Kann auf Arbeitsstunden angerechnet werden
Rückerstattung
- 30,00 € Rückzahlung, wenn 2× Teichdienst geleistet wurde Auszahlung zur Jahreshauptversammlung des Folgejahres
Vorfälligkeitsentschädigungen
Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist:
- Vollzahler: 145,00 €
- Teilzahler: 72,50 €
Gilt nur in Ausnahmefällen und nach Vorstandsbeschluss. Grundlage: 50 % des Mitgliedsbeitrags + offene Arbeitsstunden.
Bestimmungen zur Mitgliedschaft
Allgemeine Regeln
- Angaben im Aufnahmeantrag sind bindend.
- Probezeit: 12 Monate, in der die Mitgliedschaft fristlos beendet werden kann.
- Änderungen (Adresse, Bankdaten etc.) müssen unverzüglich gemeldet werden.
- Beiträge und Kosten werden vor der Jahreshauptversammlung eingezogen.
- Alle Beiträge sind spätestens am Tag der Aufnahme oder Jahreshauptversammlung fällig.
Zahlungsmodalitäten
- Bei Zahlungsverzug ruht die Mitgliedschaft automatisch.
- Aufhebung der Ruhestellung nur durch schriftlichen Vorstandsbeschluss.
- Forderungen werden per Lastschrift eingezogen; bei Problemen entstehen Zusatzkosten.
- Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.
Kündigung
- Kündigung bis 31.12. des laufenden Jahres
- Kündigungsfrist: 3 Monate
- Bei verspäteter Kündigung kann der Vorstand abweichend entscheiden (inkl. Entschädigung).
Kommunikation
- Informationen erfolgen per Aushang im Vereinsheim und auf Mitgliederversammlungen.
- Digitale Kommunikation ist zulässig; Mitglieder müssen sicherstellen, erreichbar zu sein.
- Daten werden ausschließlich vereinsintern genutzt.
Arbeitsstunden & Gewässernutzung
- Jedes Mitglied ist selbst verantwortlich für das Ableisten der Pflichtstunden.
- Fehlende Stunden können ab 01.11. in Rechnung gestellt werden.
- Übertragung ins Folgejahr ist ausgeschlossen.
- Während Arbeitseinsätzen ist Angeln an Vereinsgewässern untersagt.
Ergänzende Regelungen
- Zusätzlich gelten das Thüringer Fischereigesetz, die Fischereiverordnung und die Gewässerordnung des Vereins.
- Weitere Festlegungen können schriftlich durch den Vorstand erfolgen.
Nutzung des Vereinsheims
- Mitglieder erhalten Sonderkonditionen und Terminvorzug
- Ruhende Mitglieder sind ausgeschlossen

